Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Krankenhaus St. Elisabeth GmbH; FRANZISKUS SPITAL GMBH
BWB/Z-3407
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Der Konvent der Elisabethinen Linz-Wien und die Franziskanerinnen von der christlichen Liebe beabsichtigen die Zusammenführung und gemeinsame Kontrolle ihrer beiden Ordensspitäler in Wien durch Verschmelzung der Krankenhaus St. Elisabeth GmbH (FN 182926 i), Landstraßer Hauptstraße 4 A, 1030 Wien mit der FRANZISKUS SPITAL GMBH (FN 397342 b), Nikolsdorfergasse 32, 1050 Wien.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Krankenhausdienstleistungen im Rahmen der öffentlichen Krankenanstaltenpflege und den Bereich der Krankenhausdienstleistungen im Rahmen der Sonderklasse.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.04.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.04.2017 weggefallen.