Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

lnvest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Steuber GmbH - BWB/Z-3406 | Bundeswettbewerbsbehörde

lnvest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Steuber GmbH

BWB/Z-3406

20.03.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines (25% der Stimmrechte nicht übersteigenden) Geschäftsanteils an der Steuber GmbH mit Sitz in Großkarolinenfeld in Deutschland, verbunden mit Rechten, die gemeinsame Kontrolle an dieser Gesellschaft vermitteln, durch die lnvest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Linz. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Haushaltswaren, Reinigungsartikeln und Gartenutensilien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.04.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.04.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht