Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volksbank Niederösterreich AG; Waldviertler Volksbank Horn registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung - BWB/Z-3395 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volksbank Niederösterreich AG; Waldviertler Volksbank Horn registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

BWB/Z-3395

28.02.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Übertragung des Unternehmens der Waldviertler Volksbank Horn registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung auf die Volksbank Niederösterreich AG durch Einbringung gemäß § 92 BWG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gegen Ausgabe von neuen Aktien durch die Volksbank Niederösterreich AG an die einbringende Genossenschaft im Wege einer Kapitalerhöhung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2017 weggefallen.

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