Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bank für Ärzte und Freie Berufe Aktiengesellschaft; Österreichische Apothekerbank eG - BWB/Z-3394 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bank für Ärzte und Freie Berufe Aktiengesellschaft; Österreichische Apothekerbank eG

BWB/Z-3394

28.02.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Fusion der Österreichischen Apothekerbank eG und der Bank für Ärzte und Freie Berufe Aktiengesellschaft durch die Einbringung des Unternehmens der Österreichischen Apothekerbank eG in die Bank für Ärzte und Freie Berufe Aktiengesellschaft. Die Einbringung erfolgt gemäß § 92 BWG mit Gesamtrechtsnachfolge gegen Ausgabe von neuen Aktien durch die Bank für Ärzte und Freie Berufe Aktiengesellschaft.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2017 weggefallen.

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