Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; Frostkrone Management GmbH - BWB/Z-3392 | Bundeswettbewerbsbehörde

EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; Frostkrone Management GmbH

BWB/Z-3392

24.02.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb von 100% der Anteile und alleiniger Kontrolle an der Frostkrone Management GmbH (Deutschland) durch EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Tiefkühlkost.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.03.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.03.2017 weggefallen.

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