Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ardian SA; ASF Cruise L.P.; Mubadala Development Company PJSC - BWB/Z-3391 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ardian SA; ASF Cruise L.P.; Mubadala Development Company PJSC

BWB/Z-3391

24.02.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Ardian SA (Frankreich) beabsichtigt, über das von ihr kontrollierte Investitionsvehikel ASF Cruise L.P., UK (i) etwa 62% der Kommanditanteile an MDC Capital Partners, L.P., (ii) 49,9% der Kommanditanteile an MDC Capital Partners II Parallel Fund (Non-US), L.P., MDC Capital Partners II Parallel Fund (US), L.P. und (iii) 49,9% der Kommanditanteile an einem Fonds, der im Vorfeld des Vertragsschlusses unter dem Namen EMI AIV, L.P. gegründet wird, zu halten. Die Fonds werden jedoch weiterhin von Mubadala Development Company PJSC, Abu Dhabi, kontrolliert werden, das wiederum letztlich von Mubadala Investment Company PJSC, Abu Dhabi kontrolliert wird.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Private Equity Investment und Musikverlagswesen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.03.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.03.2017 weggefallen.

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