Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tchibo (Austria) Holding GmbH; Ipanema Agricola S/A; Ipanema Comercial e Exportadora S/A - BWB/Z-3388 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tchibo (Austria) Holding GmbH; Ipanema Agricola S/A; Ipanema Comercial e Exportadora S/A

BWB/Z-3388

23.02.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Tchibo (Austria) Holding GmbH beabsichtigt, ihre Anteile an der Ipanema Agricola S/A sowie an der Ipanema Comercial e Exportadora S/A jeweils um 13% auf 29,5% aufzustocken. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erzeugung und den Verkauf von Kaffeebohnen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.03.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.03.2017 weggefallen.

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