Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Mid Market US GP B.V.; Dorner Holding Corp. - BWB/Z-3387 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Mid Market US GP B.V.; Dorner Holding Corp.

BWB/Z-3387

22.02.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​EQT Mid Market US GP B.V., in der Funktion des General Partners von EQT Mid Market US Limited Partnership (Schiphol, Niederlande), beabsichtigt, durch ein Investmentvehikel 100% der Stimmrechtsanteile an Dorner Holding Corp. (Hartland, Wisconsin, USA) und dadurch alleinige Kontrolle über Dorner Conveyors Ltd. (Burlington, Ontario, Kanada) und Dorner Mfg. Corp. (Hartland, Wisconsin, USA) und deren Tochtergesellschaften, FlexMove System Sdn. Bhd. (Pengang, Malaysia), Dorner Holdings Europe GmbH (Jülich, Deutschland), Geppert-Band GmbH (Jülich, Deutschland), Dorner Latin America S. de R.L. de C.V. (Mexiko) und FlexMove Americas LLC (Pennsylvania, USA) zu erwerben. Der Erwerb betrifft Fördersystemlösungen in der  Industrieproduktion.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.03.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.03.2017 weggefallen.

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