Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Accenture plc; SinnerSchrader Aktiengesellschaft
BWB/Z-3386
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Accenture plc (Irland) beabsichtigt, zumindest 62,13%, und damit alleinige Kontrolle, und bis zu 100% der Aktien von SinnerSchrader Aktiengesellschaft (Deutschland) einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich IT-Dienstleistungen (die beteiligten Unternehmen bieten jeweils Beratungsdienstleitungen im Bereich digitales Marketing an, welcher dem Markt für IT-Dienstleistungen zuzuordnen ist).
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.03.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.03.2017 weggefallen.