Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Luxempart German Investments S.A.; S-UBG AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft für die Regionen Aachen, Krefeld und Mönchengladbach; Rattay Holding GmbH - BWB/Z-3380 | Bundeswettbewerbsbehörde

Luxempart German Investments S.A.; S-UBG AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft für die Regionen Aachen, Krefeld und Mönchengladbach; Rattay Holding GmbH

BWB/Z-3380

17.02.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Luxempart German Investments S.A. (Leudelange, Luxemburg) und S-UBG Aktiengesellschaft Unternehmensbeteiligungsgesellschaft für die Regionen Aachen, Krefeld und Mönchengladbach (Aachen, Deutschland)beabsichtigen, indirekt 49,9% bzw. 30,1% der Anteile an der Rattay Holding GmbH (Hünxe, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Industrieproduktion (Metallschläuche, Kompensatoren und Rohrleitungen für Schienenfahrzeuge).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.03.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.03.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht