Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OSI Europe Foodworks GmbH; Hynek Schlachthof GmbH - BWB/Z-3379 | Bundeswettbewerbsbehörde

OSI Europe Foodworks GmbH; Hynek Schlachthof GmbH

BWB/Z-3379

17.02.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb sämtlicher Anteile an und alleiniger Kontrolle über die Hynek Schlachthof GmbH (Tauberbischofsheim, Deutschland) durch OSI Europe Foodworks GmbH (Günzburg, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Lebensmittel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.03.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.03.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht