Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ProSiebenSat.1Puls 4 GmbH; ATV Privat TV GmbH; ATV Privat TV GmbH & Co KG
BWB/Z-3373
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ProSiebenSat.1Puls 4 GmbH (Wien, Österreich) beabsichtigt, 100% der Anteile an der ATV Privat TV GmbH (Wien, Österreich) und 100% der Kommanditanteile an der ATV Privat TV GmbH & Co KG (Wien, Österreich) und damit alleinige Kontrolle zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Free-TV und TV-Werbung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.03.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.