Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ferris Wheel Beteiligung GmbH & Co KG; SDS Beteiligung GmbH & Co KG; BAI Bauträger Austria Immobilien GmbH
BWB/Z-3372
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb des Projektgeschäftes der BAI Bauträger Austria Immobilien GmbH einschließlich des Erwerbs der Immobilienbeteiligungen und Liegenschaften der BAI Bauträger Austria Immobilien GmbH zu jeweils gleichen Teilen durch Ferris Wheel Beteiligung GmbH & Co KG und SDS Beteiligung GmbH & Co KG sowie Erwerb der Beteiligungen an der Bareal Immobilientreuhand GmbH, Dr. W. W. Donath Immobilien-Verwaltung GmbH, STC Immo Beteiligungs- und Management GmbH sowie einer Minderheitsbeteiligung an HSG Zander GmbH zu jeweils gleichen Teilen durch FW VZB GmbH & Co KG und SIGNA Development Selection AG.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.03.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.03.2017 weggefallen.