Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Celanese Corporation; Nilit В.V. - BWB/Z-3367 | Bundeswettbewerbsbehörde

Celanese Corporation; Nilit В.V.

BWB/Z-3367

06.02.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Im Rahmen des Zusammenschlussvorhabens beabsichtigt Celanese Corporation, USA, die alleinige Kontrolle über das 'Global Engineering Thermoplastics'-Geschäft der Verkäuferin, Nilit В.V., Niederlande, zu erwerben. Dies geschieht durch den Erwerb sämtlicher Anteile an zwei 100%igen Tochtergesellschaften der Verkäuferin, und zwar an der Xian Da (Suzhou) Engineering Plastic Technologies Co., Ltd., China, und an der Nilit Plastics Europe GmbH, Deutschland, sowie anderer dazugehöriger Vermögenswerte. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Polyamidverbundwerkstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.03.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.03.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht