Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ankerbrot Aktiengesellschaft; Linauer & Wagner Gruppe - BWB/Z-3366 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ankerbrot Aktiengesellschaft; Linauer & Wagner Gruppe

BWB/Z-3366

01.02.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angemeldet wird der Erwerb einer Beteiligung von 65 % der Geschäftsanteile an der Linauer & Wagner Gruppe durch die Ankerbrot Aktiengesellschaft. Zur Linauer & Wagner Gruppe zählen die Linauer GmbH, Linauer & Wagner „Backstuben" BackwarenproduktionsgmbH, BACKPROFI-Vertriebsges.m.b.H., Linauer & Gebrüder Wagner Backwarenvertriebsgesellschaft m.b.H., Linauer & Wagner Services GmbH und Backwarenproduktionsbeteiligungs GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben erfüllt den Tatbestand des § 7 Abs 1 Z 3 KartG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Backwaren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.03.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.03.2017 weggefallen.

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