Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

capiton V GmbH & Co. Beteiligungs KG; Olivier Somers; Gemaco Holdings NV; Gemaco & Partners NV - BWB/Z-3360 | Bundeswettbewerbsbehörde

capiton V GmbH & Co. Beteiligungs KG; Olivier Somers; Gemaco Holdings NV; Gemaco & Partners NV

BWB/Z-3360

27.01.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​capiton V GmbH & Co. Beteiligungs KG beabsichtigt mittelbar 53% der Anteile an Gemaco Holdings NV und an Gemaco & Partners NV zu erwerben und Herr Olivier Somers beabsichtigt mittelbar 26,33% der Anteile an Gemaco Holdings NV und an Gemaco & Partners NV zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Marketing und Kommunikation.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.02.2017 weggefallen.

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