Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Krones AG; Integrated Packaging Systems FCZO
BWB/Z-3358
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Krones AG, Neutraubing, Deutschland, beabsichtigt den direkten bzw. indirekten Erwerb von 40 % der Anteile und gemeinsamer Kontrolle an Integrated Packaging Systems FCZO, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. IPS erbringt Handelsvertretertätigkeitenim Nahen und Mittleren Osten sowie in Afrika für im Bereich Maschinen- und Anlagenbau tätige Unternehmen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Handelsvertretertätigkeit.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.02.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.02.2017 weggefallen.