Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Canyon Bridge Acquisition Company, Inc.; Lattice Semiconductor Corporation - BWB/Z-3351 | Bundeswettbewerbsbehörde

Canyon Bridge Acquisition Company, Inc.; Lattice Semiconductor Corporation

BWB/Z-3351

16.01.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der beabsichtigte Erwerb der Lattice Semiconductor Corporation (USA) durch Canyon Bridge Acquisition Company, Inc. (USA), einer 100%-igen Tochtergesellschaft des Canyon Bridge Fund I, LP, einem neu zu errichtenden Private Equity Buy Out Fonds. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Halbleiterprodukte sowie Radiofrequenzprodukte für kabellose Kommunikation.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.02.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.02.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht