Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lamb Weston / Meijer V.O.F.; Frisch & Frost Nahrungsmittel GmbH; LWM Austria GmbH - BWB/Z-3348 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lamb Weston / Meijer V.O.F.; Frisch & Frost Nahrungsmittel GmbH; LWM Austria GmbH

BWB/Z-3348

12.01.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Im Wege einer Änderung der Gesellschaftsverträge ihrer aktuell gemeinsam kontrollierten verbundenen Unternehmen LWM Austria GmbH (Österreich) einerseits und Frisch & Frost Nahrungsmittel GmbH (Österreich) andererseits beabsichtigt Lamb Weston / Meijer V.O.F. (Niederlande) die alleinige Kontrolle über die beiden Zielunternehmen zu erwerben.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von tiefgefrorenen und gekühlten Kartoffelprodukten, tiefgefrorenen Gemüseprodukten sowie Teigwaren an den Lebensmitteldienstleistungssektor und den Einzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2017 weggefallen.

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