Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Krankenhaus der Elisabethinen Linz GmbH; Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Linz Betriebsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-3340 | Bundeswettbewerbsbehörde

Krankenhaus der Elisabethinen Linz GmbH; Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Linz Betriebsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-3340

02.01.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die St. Vinzenz gemeinnützige Privatstiftung der Barmherzigen Schwestern bzw. der Konvent der Elisabethinen Linz-Wien beabsichtigen die Zusammenführung und gemeinsame Kontrolle ihrer beiden Ordensspitäler in Linz sowie ihrer betriebsnahen Tätigkeiten in den Bereichen Betriebsküche, Pathologie, Laborleistungen, Gebäude- und Textilreinigung.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Krankenhausdienstleistungen sowie zugehörige Nebenleistungen (Betriebsküche, medizinische Leistungen im Bereich Pathologie, Laborleistungen, Gebäude- und Textilreinigung).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.01.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.01.2017 weggefallen.

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