Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SIGNA International Sports Holding GmbH; Tennis-Point GmbH - BWB/Z-3336 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIGNA International Sports Holding GmbH; Tennis-Point GmbH

BWB/Z-3336

29.12.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter unmittelbarer Erwerb von 78 % der Geschäftsanteile an der Tennis-Point GmbH (Herzebrock-Clarholz, Deutschland) durch die SIGNA International Sports Holding GmbH (München). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Online(Internet) -Einzelhandel und stationärer Einzelhandel mit Sportartikeln, im Wesentlichen Tennis, Tennis- undLaufsportbekleidung und Laufsportzubehör.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.01.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.01.2017 weggefallen.

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