Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ADCURAM Invest AG; ADCURAM Group AG; Poggenpohl Möbelwerke GmbH - BWB/Z-3335 | Bundeswettbewerbsbehörde

ADCURAM Invest AG; ADCURAM Group AG; Poggenpohl Möbelwerke GmbH

BWB/Z-3335

28.12.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 98,57% der Anteile sowie der Kontrolle an Poggenpohl Möbelwerke GmbH (Poggenpohl, Herford, Deutschland) durch ADCURAM Invest AG (Wien, Österreich) gemeinsam mit der ADCURAM Group AG (München, Deutschland) und den Vorständen der ADCURAM Group AG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von hochwertigen Küchen und sonstigen Möbeln.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.01.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.01.2017 weggefallen.

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