Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Steinhoff International Gruppe; Casino Gruppe - BWB/Z-3334 | Bundeswettbewerbsbehörde

Steinhoff International Gruppe; Casino Gruppe

BWB/Z-3334

23.12.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Steinhoff International Sourcing and Logistics SAS, Conforama Développment 6 SAS, beide Teil der Steinhoff International Gruppe (Niederlande) und International Retail and Trade Services SARL, ein indirektes, 100%iges Tochterunternehmen von Casino Guichard Perrachon (Frankreich), beabsichtigen, ein Joint Venture im Zusammenhang mit der Beschaffung bestimmter Konsumgüter zu gründen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2017 weggefallen.

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