Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Granit Gesellschaft m.b.H.; ROTH Handel & Bauhandwerkerservice GmbH - BWB/Z-3331 | Bundeswettbewerbsbehörde

Granit Gesellschaft m.b.H.; ROTH Handel & Bauhandwerkerservice GmbH

BWB/Z-3331

22.12.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Bauunternehmung Granit Gesellschaft m.b.H. (Graz) beabsichtigt, 100% der Geschäftsanteile an der ROTH Handel & Bauhandwerkerservice GmbH (Gleisdorf) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Baunebengewerbe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2017 weggefallen.

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