Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Luxembourg Holdings 70 S.a.r.l.; Texbond S.p.A. - BWB/Z-3316 | Bundeswettbewerbsbehörde

Luxembourg Holdings 70 S.a.r.l.; Texbond S.p.A.

BWB/Z-3316

13.12.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der angemeldete Zusammenschluss betrifft den indirekten Erwerb von 100% der Anteile an Texbond S.p.A., Italien, durch Luxembourg Holdings 70 S.a.r.l., Luxemburg. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Textilien aus Vlies.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2017 weggefallen.

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