Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HNA Tourism Group Co., Ltd.; Hilton Worldwide Holdings lnc.; Hilton Grand Vacations lnc.; Park Hotels & Resorts lnc. - BWB/Z-3312 | Bundeswettbewerbsbehörde

HNA Tourism Group Co., Ltd.; Hilton Worldwide Holdings lnc.; Hilton Grand Vacations lnc.; Park Hotels & Resorts lnc.

BWB/Z-3312

09.12.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​HNA Tourism Group Co., Ltd. (China) beabsichtigt, rund 25% der ausgegebenen Stammaktien an Hilton Worldwide Holdings lnc. (Vereinigte Staaten) sowie eine Beteiligung in derselben Höhe (rund 25%) an Hilton Grand Vacations lnc. (Vereinigte Staaten) und Park Hotels & Resorts lnc. (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Hotelunterkünfte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2017 weggefallen.

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