Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

American Axle & Manufacturing Holdings, Inc.; Metaldyne Performance Group Inc. - BWB/Z-3309 | Bundeswettbewerbsbehörde

American Axle & Manufacturing Holdings, Inc.; Metaldyne Performance Group Inc.

BWB/Z-3309

09.12.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb aller Anteile an und alleinige Kontrolle über Metaldyne Performance Group Inc. (Southfield, USA) durch American Axle & Manufacturing Holdings, Inc. (Detroit, USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor Schmiedeteile für die Automobilindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2017 weggefallen.

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