Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SeneCura Kliniken- und Heimebetriebsgesellschaft m.b.H.; Döblinger Senioren- und Pflegeresidenz Ambrustergasse GmbH - BWB/Z-3308 | Bundeswettbewerbsbehörde

SeneCura Kliniken- und Heimebetriebsgesellschaft m.b.H.; Döblinger Senioren- und Pflegeresidenz Ambrustergasse GmbH

BWB/Z-3308

09.12.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​SeneCura Kliniken- und Heimebetriebsgesellschaft m.b.H. (1020 Wien) beabsichtigt, 100% der Anteile an der Döblinger Senioren- und Pflegeresidenz Ambrustergasse GmbH (1190 Wien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor Alten- und Pflegeheime.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2017 weggefallen.

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