Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Wiener Hafen und Lager Ausbau- und Vermögensverwaltungs, GmbH & Co KG; ÖBB-Infrastruktur AG; WienCont Containerterminal GmbH
BWB/Z-3304
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Wiener Hafen und Lager Ausbau- und Vermögensverwaltungs, GmbH & Co KG (Wien) und ÖBB-Infrastruktur AG (Wien) beabsichtigen, ein Unternehmen zu gründen, welches das bisher von der WienCont Containerterminal GmbH (Wien) betriebene Containerterminal im Hafen Wien Freudenau und das neu errichtete Containerterminal Wien Inzersdorf betreiben wird und damit verbundene Dienstleistungen erbringen wird. Das Unternehmen wird von der ÖBB-Infrastruktur AG und der Wiener Hafen und Lager Ausbau- und Vermögensverwaltungs, GmbH & Co KG gemeinsam kontrolliert werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Containerumschlagsdienstleistungen und damit verbundene Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens sowie eines Ergänzungsgutachtens zogen die Zusammenschlusswerberinnen den Zusammenschlussantrag am 18.05.2017 zurück.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung der BWB vom 28.6.2017
Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 27.12.2016