Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The NORDAM Group, Inc.; General Electric Company - BWB/Z-3303 | Bundeswettbewerbsbehörde

The NORDAM Group, Inc.; General Electric Company

BWB/Z-3303

30.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The NORDAM Group, Inc. (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, beinahe sämtliche Geschäftsaktivitäten in eine neu gegründete Gesellschaft einzubringen, in welche General Electric Company (Vereinigte Staaten) ihr Geschäft in den Bereichen Entwicklung und Herstellung von hochentwickelten Flugzeugstrukturen sowie damit verbundene Produktlebenszyklus-Support und Dienstleistungen einbringt. NORDAM wird über 57% der Anteile an der neu gegründete Gesellschaft halten und diese alleine kontrollieren. Die übrigen 43% der Anteile werden von GE gehalten.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Wartung von Luftfahrt-Komponenten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2016 weggefallen.

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