Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Carlyle Group, L.P.; NVLX Acquisition, LLC - BWB/Z-3302 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Carlyle Group, L.P.; NVLX Acquisition, LLC

BWB/Z-3302

29.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Ein Fonds, der von mit The Carlyle Group, L.P. (Vereinigte Staaten) verbundenen Unternehmen verwaltet wird, beabsichtigt, indirekt, alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über NVLX Acquisition, LLC (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft flexible Verpackungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.12.2016 weggefallen.

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