Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

INEOS Styrolution Korea Ltd.; K R Copolymer Co. Ltd. - BWB/Z-3298 | Bundeswettbewerbsbehörde

INEOS Styrolution Korea Ltd.; K R Copolymer Co. Ltd.

BWB/Z-3298

25.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​INEOS Styrolution Korea Ltd. (Ulsan/Südkorea) beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an der K R Copolymer Co. Ltd. von Chevron Phillips Chemical International Holdings LLC (The Woodlands/USA) und Daelim Industrial Co. Ltd (Seoul/Südkorea). Zudem beabsichtigt INEOS Styrolution America LLC den Erwerb sämtlicher Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Verkauf der von K R Copolymer Co. Ltd. produzierten thermoplastischen Kunststoffe, speziell SBC, außerhalb Koreas von Chevron Phillips Chemical Company LLC. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft thermoplastische Kunststoffe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2016 weggefallen.

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