Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Luxempart German Investments S.A.; BIP Investment Partners S.A.; ARWE Holding GmbH - BWB/Z-3295 | Bundeswettbewerbsbehörde

Luxempart German Investments S.A.; BIP Investment Partners S.A.; ARWE Holding GmbH

BWB/Z-3295

24.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Luxempart German Investments S.A., 12 Rue Léon Laval, 3372 Leudelange, Luxemburg und BIP Investment Partners S.A., 1 rue des coquelicots, 1356 Luxemburg, Luxemburg, beabsichtigen, gemeinsam die Kontrolle über die ARWE Holding GmbH, München, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Aufbereitungs-, Pflege- und Logistikdienstleistungen für Fahrzeugflotten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2016 weggefallen.

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