Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SOSTNT Luxembourg S.à.r.l.; RT/Raiffeisen Touristik Group GmbH; FTI Touristik GmbH - BWB/Z-3293 | Bundeswettbewerbsbehörde

SOSTNT Luxembourg S.à.r.l.; RT/Raiffeisen Touristik Group GmbH; FTI Touristik GmbH

BWB/Z-3293

24.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die FTI Touristik GmbH beabsichtigt, sämtliche Anteile der FTI Ticketshop GmbH an die RT/Raiffeisen Touristik Group GmbH (55,56%) und an SOSTNT Luxembourg S.à.r.l. (44,44%) zu verkaufen und zu übertragen. Weiters beabsichtigt die SOSTNT Luxembourg S.à.r.l. sämtliche Geschäftsanteile an der EUVIA TRAVEL GmbH von der FTI Distribution Holding GmbH, einem verbundenen Unternehmen der FTI Touristik GmbH, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich touristische Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2016 weggefallen.

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