Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

L.T.T. Lizmontagens Thermal Technologies S.A.; DYWIDAG Bau GmbH - BWB/Z-3292 | Bundeswettbewerbsbehörde

L.T.T. Lizmontagens Thermal Technologies S.A.; DYWIDAG Bau GmbH

BWB/Z-3292

24.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die DYWIDAG Bau GmbH, München, beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile an der Züblin Chimney and Refractory Services GmbH, Кöln, in zwei Schritten (zunächst 75 %, 3 Jahre später restliche 25 %) an die L.T.T. Lizmontagens Thermal Technologies S.A., Lissabon, zu veräußern. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bauwirtschaft.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2016 weggefallen.

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