Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SevenVentures Austria GmbH; Mag. Konrad Kreid; PULS4 Shopping GmbH - BWB/Z-3289 | Bundeswettbewerbsbehörde

SevenVentures Austria GmbH; Mag. Konrad Kreid; PULS4 Shopping GmbH

BWB/Z-3289

22.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die SevenVentures Austria GmbH ("7VAT") und Herr Mag. Konrad Kreid ("Kreid") beabsichtigen, künftig im Rahmen eines Joint Ventures und zwar in Form eines Gemeinschaftsunternehmens zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck haben sie die "PULS4 Shopping GmbH" gegründet, an der 7VAT 67%, Kreid die restlichen 33% der Geschäftsanteile hält. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Online-Ausverkauf und Online-Schnäppchen-Anbieter (ausgenommen Vergleichsportale).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2016 weggefallen.

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