Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft; EVN-Pensionskasse Aktiengesellschaft - BWB/Z-3285 | Bundeswettbewerbsbehörde

VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft; EVN-Pensionskasse Aktiengesellschaft

BWB/Z-3285

21.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien beabsichtigt den Erwerb der EVN-Pensionskasse Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Maria Enzersdorf. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Pensionskassen. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.12.2016 weggefallen.

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