Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CEI Investments S.à r.l.; EP lnfrastructure a.s. - BWB/Z-3284 | Bundeswettbewerbsbehörde

CEI Investments S.à r.l.; EP lnfrastructure a.s.

BWB/Z-3284

18.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​CEI Investments S.à r.l. (Luxemburg), eine Holdinggesellschaft, die von der Macquarie Gruppe gemanagten Fonds alleine kontrolliert wird, beabsichtigt den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung in Höhe von 31% an EP lnfrastructure a.s. (Tschechische Republik) von Energetickỷ a průmyslovỷ holding, a.s. (Tschechische Republik). Der beabsichtigte Zusammenschluss betrifft Geschäftstätigkeiten am Energiemarkt.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.12.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht