Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SIA S.p.A.; UniCredit Business lntegrated Solutions S.C.p.A. - BWB/Z-3283 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIA S.p.A.; UniCredit Business lntegrated Solutions S.C.p.A.

BWB/Z-3283

18.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SIA S.p.A. (Italien) beabsichtigt, die Geschäftssparte IT-Dienstleistungen in der elektronischen Zahlkartenabwicklung, welche von der UniCredit Business lntegrated Solutions S.C.p.A. in Italien für die UniCredit Gruppe und für sonstige Dritte sowie in Deutschland für die UniCredit Gruppe erbracht werden, und in Österreich von der UniCredit Business lntegrated Solutions GmbH für die UniCredit Gruppe erbracht werden, zu erwerben.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich elektronische Zahlkartenabwicklungsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.12.2016 weggefallen.

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