Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bain Capital Private Equity LP; Bow Street LLC; Blue Nile, lnc. - BWB/Z-3282 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bain Capital Private Equity LP; Bow Street LLC; Blue Nile, lnc.

BWB/Z-3282

17.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Durch den Erwerb von Anteilen an einer gemeinsam gehaltenen Holdinggesellschaft sowie im Wege einer gleichzeitig erfolgenden Verschmelzung beabsichtigen Fonds, die durch mit Bain Capital Private Equity LP, USA, verbundene Unternehmen verwaltet werden, eine indirekte Mehrheitsbeteiligung an Blue Nile, lnc., USA, und dadurch alleinige Kontrolle über das Zielunternehmen zu erwerben. Im Rahmen derselben Transaktion beabsichtigt Bow Street LLC, USA, eine indirekte nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% der Anteile an dem Zielunternehmen zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandel mit Diamanten und Juwelierwaren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.12.2016 weggefallen.

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