Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HANNOVER Finanz-Gruppe; ACHAT Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH - BWB/Z-3281 | Bundeswettbewerbsbehörde

HANNOVER Finanz-Gruppe; ACHAT Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH

BWB/Z-3281

17.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Fondsgesellschaften der HANNOVER Finanz-Gruppe mit Sitzen in Hannover und Wien beabsichtigen, sämtliche Geschäftsanteile an der ACHAT Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Mannheim zu erwerben. Die Transaktion betrifft den Bereich Touristik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.12.2016 weggefallen.

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