Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CGARD S.A.; Abroncs Hungária Kereskedőház Kft - BWB/Z-3278 | Bundeswettbewerbsbehörde

CGARD S.A.; Abroncs Hungária Kereskedőház Kft

BWB/Z-3278

11.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​CGARD S.A. (Luxemburg) beabsichtigt, eine Mehrheitsbeteiligung an der Abroncs Hungária Kereskedőház Kft. (Ungarn) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Reifen und anderen Gummiprodukten, die Bereitstellung von Logistikdienstleistungen und den Handel von Luftfedern für Lastkraftwagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.12.2016 weggefallen.

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