Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Greenbrier Companies Inc.; Astra Rail Management GmbH - BWB/Z-3277 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Greenbrier Companies Inc.; Astra Rail Management GmbH

BWB/Z-3277

10.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​The Greenbrier Companies Inc. (Lake Oswego, Oregon, USA) und Astra Rail Management GmbH (Osterode, Deutschland) beabsichtigen, ihre jeweiligen europäischen Geschäftstätigkeiten im Bereich Eisenbahngüterwagen in ein neu gegründetes, gemeinsam kontrolliertes Unternehmen einzubringen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Eisenbahngüterwagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Fristverlängerung: Die Anmelderin hat am 1.12.2016 gemäß § 11 Abs 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen, somit endet sie am 23.12.2016.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2016 weggefallen.

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