Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rohrdorfer Transportbeton Beteiligungen GmbH; Beton Verwaltung GmbH; Betonwerke Unterland GmbH & Co KG - BWB/Z-3271 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rohrdorfer Transportbeton Beteiligungen GmbH; Beton Verwaltung GmbH; Betonwerke Unterland GmbH & Co KG

BWB/Z-3271

09.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Beton Verwaltung GmbH (Hall in Tirol, Österreich) beabsichtigt, indirekt das Transportbetonwerk Brixen in die Betonwerke Unterland GmbH & Co KG (Kufstein, Österreich) einzubringen, verbunden mit einer Anteilsaufstockung von 24,89% auf 50%. Nach Durchführung des Zusammenschlusses wird Betonwerke Unterland GmbH & Co KG (Kufstein) mit Transportbetonwerken in Kössen, Eiberg und Brixen (Tirol) unter der gemeinsamen Kontrolle von Rohrdorfer Transportbeton Beteiligungen GmbH (Kufstein) und Beton Verwaltung GmbH stehen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2016 weggefallen.

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