Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Alpha OpCo Holding GmbH & Co. KG; Alpha Property Holdings S.à r.l.; Aaron Hotels and Hostels Holding AG - BWB/Z-3270 | Bundeswettbewerbsbehörde

Alpha OpCo Holding GmbH & Co. KG; Alpha Property Holdings S.à r.l.; Aaron Hotels and Hostels Holding AG

BWB/Z-3270

09.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Alpha OpCo Holding GmbH & Co. KG (Deutschland) und Alpha Property Holdings S.à r.l. (Luxemburg)

beabsichtigen, alleinige Kontrolle über die

Hotel/Hostelkette "A&O Hotels und Hostels" / A&O Hotels and Hostels Holding AG (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft "Hotel/Hostel Beherbergung".

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2016 weggefallen.

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