Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ZM Opportunity II LP; CCS Group Holding AG; SMB Holding AG; SMB SA; Bauwerk Boen AG - BWB/Z-3269 | Bundeswettbewerbsbehörde

ZM Opportunity II LP; CCS Group Holding AG; SMB Holding AG; SMB SA; Bauwerk Boen AG

BWB/Z-3269

09.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​ZM Opportunity II LP (Jersey) beabsichtigt, Mehrheitsanteile an CCS Group Holding AG (Schweiz), SMB Holding AG (Schweiz) und SMB SA (Schweiz) sowie einen Minderheitsanteil an Bauwerk Boen AG (Schweiz) zu erwerben. Ein oder mehrere Investmentfonds, die von Deutsche Alternative Asset Management (Global) Limited (Vereinigtes Königreich) beraten werden, werden eine Mehrheit der Einlagen in ZM Opportunity II LP ausmachen. ZM Opportunity II LP wird letztlich alleinig von Patrimonium AG (Schweiz) kontrolliert werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Parkettböden, Entwicklungs- und Herstellungsdienstleistungen für Elektronik, orthopädische Medizinprodukte sowie geschmiedete Metallkomponenten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.12.2016 weggefallen.

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