Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Allianz-Gruppe; Snam S.p.A.; Gas Connect Austria GmbH - BWB/Z-3268 | Bundeswettbewerbsbehörde

Allianz-Gruppe; Snam S.p.A.; Gas Connect Austria GmbH

BWB/Z-3268

09.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Konzernunternehmen der Allianz-Gruppe (Deutschland) und Snam S.p.A. (Italien) beabsichtigen, indirekt über zwei gemeinsam kontrollierte Zweckgesellschaften eine nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligung in Höhe von 49% an der Gas Connect Austria GmbH zu erwerben. Die OMV AG wird - indirekt - die übrigen 51% der Anteile an der Gas Connect Austria GmbH halten und weiterhin alleinige Kontrolle über Gas Connect Austria GmbH haben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb von Erdgasfernleitungs- und Erdgasverteilernetzen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2016 weggefallen.

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