Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H. - BWB/Z-3265 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H.

BWB/Z-3265

08.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die angemeldete Transaktion betrifft die beabsichtigte Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. (Linz, Österreich) und Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H. (Gmünd, Österreich), welche jeweils die Hälfte der Anteile an der Gesellschaft halten und die Gesellschaft gemeinsam kontrollieren werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion von Asphaltmischgut.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2016 weggefallen.

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