Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SIGNA International Sports Holding GmbH; Internetstores Holding GmbH - BWB/Z-3263 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIGNA International Sports Holding GmbH; Internetstores Holding GmbH

BWB/Z-3263

03.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Beabsichtigter indirekter Erwerb der Kontrolle über die Internetstores Holding GmbH (Esslingen, Deutschland) und deren Tochtergesellschaften durch die SIGNA International Sports Holding GmbH (München, Deutschland) durch Erwerb von bis zu 84,04% der Geschäftsanteile an der SIGNA Sport Online GmbH (München). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Online(Internet)-Einzelhandel mit Sportartikeln (Fahrräder, Fahrradzubehör, Fahrradbekleidung und Outdoor-Bekleidung).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.12.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.12.2016 weggefallen.

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