Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ACCOR S.A.; 25hours Hotel Company GmbH - BWB/Z-3260 | Bundeswettbewerbsbehörde

ACCOR S.A.; 25hours Hotel Company GmbH

BWB/Z-3260

02.11.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 30% der Geschäftsanteile an der 25hours Hotel Company GmbH (Hamburg, Deutschland) und sohin mittelbar am Hotel 25hours Hotel Wien, Lerchenfelder Straße 7, 1070 Wien durch ACCOR S.A. (Issy-les-Moulineaux, Nanterre, Frankreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Hotelbetrieb.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.11.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.11.2016 weggefallen.

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